Allen-Bradley 2711P-T12W21D8S PanelView Plus 7 Color Touch 12", Ethernet, 24VDC
Eingangsspannungsbereich: |
18-30VDC |
Betriebssystem: |
Windows CE |
Konfigurationssoftware: |
FactoryTalk View Studio für die Maschinenausgabe FactoryTalk View Studio für die Site-Ausgabe |
Teilnummer/Katalognummer |
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben. |
Produktlinie |
Panelview Plus 7 |
Eingabetyp |
Touchscreen |
Anzeige Farbe |
Weites Seitenverhältnis Farbe |
Gedächtnis |
512 Mb |
Software |
FactoryTalk Ansicht Studio oder FactoryTalk Ansichtpunkt |
Eingangsspannung |
24 VDC |
Hintergrundbeleuchtung |
LED-Leuchte |
Gewicht |
12.6 Pfund |
UNSPSC |
43211902 |
Verwandte Produktempfehlung:
2711P-B12C15D2 |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftstoffen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht. |
2711P-B12C4D1 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
2711P-B12C6A2 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Kosten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
2711P-B6C3A |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Einheitliche Prüfungen |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
2711P-B10C1D2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten. |
2711P-B10C1D6 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen. |
2711P-B12C1D2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten. |
2711P-B12C1D6 |
2711P-B6M8A |
Einheit für die Bereitstellung von Daten |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Kosten |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
2711P-B15C1D6 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Kosten. |
2711P-B4C5D |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anlagen zu erzeugen. |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Einheit für die Bereitstellung der erforderlichen Daten |
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Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
Einheit für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte |
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Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
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Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
2711P-B15C4A8 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
2711P-B12C4A9 |
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Beförderung von Personen |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
Einheit für die Überwachung der Sicherheit von Fahrzeugen |
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